Wer muss ab dem 1. Juni 2025 welche obligatorischen Kurse in Zürich besuchen?
Herzlich willkommen auf der zentralen Informationsseite zur Ausbildungspflicht für Hunde im Kanton Zürich. Wir verstehen, dass viele Hundehalter verunsichert sind, welche Kurse nun tatsächlich absolviert werden müssen.
Seit dem 1. Juni 2025 tritt das revidierte Hundegesetz in Kraft.
Die wichtigste Nachricht zuerst: Personalized Doggytraining ist eine anerkannte Ausbildungsstätte für die neuen obligatorischen Kurse. Bei uns können Sie die gesamte Ausbildungspflicht des Kantons Zürich erfüllen.
Die Fakten zur Ausbildungspflicht (Präzise und Aktuell)
Die neuen obligatorischen Kurse gelten für alle Hunde, die ab dem 1. Juni 2025 neu im Kanton Zürich gehalten werden.
Obligatorischer Theoriekurs Zürich (mit Prüfung)
- Wer: Neue Hundehalter und Hunderhalter, welche in den letzten 10 Jahren keinen Hund besassen.
- Wann: Muss vor dem Hundekauf oder spätestens vor dem Start des Praxiskurses absolviert werden.
Obligatorischer Praxiskurs Zürich (6 Lektionen)
- Wer: Alle Hunde, die ab dem 01.06.2025 neu gehalten werden.
- Wann: Muss ab dem 6. Lebensmonat des Hundes absolviert und bis zum 18. Lebensmonat abgeschlossen sein. Es sind mindestens 6 Lektionen Pflicht. Voraussetzung ist, dass sämtliche Lernziel-Liste gemäss Veterinäramt Kanton Zürich erfüllt sind. Falls nicht sämtliche Lernziele erfüllt sind, sind mehr als 6 Lektionen vorgesehen.
Wichtig: Für alle Hunde, die vor dem 1. Juni 2025 angeschafft wurden, gilt weiterhin die "alte Kursregelung" (Welpenkurs, Junghundekurs, Erziehungskurs).
Ich biete keine obligatorischen Hundekurse mehr an, da sich die Philosophie des Veterinäramts Kanton Zürichs nicht mehr mit meiner Hundetrainings Philosophie deckt.